Die Logopädie gehört zu den Heilmitteln im Gesundheitswesen. Unsere Praxis ist durch die Kassenzulassung Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen, die die Kosten für eine logopädische Behandlung in der Regel bezahlt. Voraussetzung dafür ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Behandlung medizinisch notwendig ist.
Ab 18 Jahren berechnet Ihnen Ihre Krankenkasse den gesetzlichen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten und 10€ pro Verordnung. Zuzahlungen müssen Sie nur bis zu einer bestimmten Gesamthöhe leisten. Sie können bei Überschreiten dieser Höhe eine Befreiung beantragen. Hier berät Sie Ihre Krankenkasse.
Private Kassen erstatten die Kosten in der Regel anteilig, je nachdem welchen Versicherungsvertrag Sie abgeschlossen haben. Es ist jedoch ratsam, sich vor Beginn der Behandlung bei der jeweiligen Krankenkasse oder Versicherung über die genauen Bedingungen und Leistungen zu informieren.
Selbstzahlerleistungen können wir im Augenblick nicht anbieten, da wir mit der Versorgung der Patienten mehr als ausgelastet sind. Daher haben wir die Seite hierzu vorübergehend vom Netz genommen.