Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Für eine logopädische Beratung oder Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung / Rezept für Logopädie (z.B. von Ihrem Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Kinderarzt, Hausarzt, Neurologen, Kieferorthopäden, Zahnarzt...). Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt über die Notwendigkeit einer Vorstellung und Beratung bzw. Behandlung, da wir eine logopädische Behandlung nur nach ärztlicher Verordnung durchführen dürfen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jedoch jederzeit zur Verfügung, selbstverständlich ohne Verordnung.
Diagnostik
Nach Ihrer Anmeldung bieten wir Ihnen möglichst schnell eine logopädische Diagnostik an. Diese beinhaltet das Anamnesegespräch, wodruch wir Auskunft über die Vorgeschichte und die Gesamtentwicklung unseres neuen Patienten bekommen; sowie eine detaillierte und komplette Befunderhebung aller am Sprechen beteiligten Bereiche.
Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden zusammen mit dem ärztlichen Befund die Grundlage für die Auswahl der Behandlungsmethode.
Beratung
So sind wir in der Lage, Ihnen über die sprachlichen Förderungsmöglichkeiten mit eventuell zusätzlich nötigen Maßnahmen eine entsprechende Beratung anzubieten. Diese beinhaltet die Aufklärung über Ursache und Auswirkung der jeweiligen Kommunikationsstörung. Wir informieren Sie über Inhalte und Verlauf der Behandlung und geben gezielte Hinweise zum Umgang im Alltag. Daraus kann auch die Vermittlung zu Selbsthilfevereinigungen oder zusätzlicher weiterer Behandlung erwachsen.
Therapie
Wir erstellen für Sie einen individuellen Behandlungsplan, der genau auf Sie zugeschnitten ist.
Die Behandlungsstunden der logopädischen Therapie enthalten neben störungsspezifischen Übungen auch Gespräche über den Therapieverlauf und den zu erwartenden Erfolg sowie die Anleitung zum selbständigen Üben. Besondere Beachtung findet die Einbeziehung der Angehörigen, um einen andauernden Therapierfolg zu erreichen. Auch mit den oft dazugehörigen "Hausaufgaben" fördern, fordern und unterstützen wir unsere Patienten.
Oft sind Rücksprachen mit dem Arzt notwendig, in jedem Fall erhält der verordnende Arzt nach Ablauf der Therapieeinheiten (oder auch davor wenn nötig) von uns einen detaillierten Bericht, der unsere Arbeit transparent werden lässt und über Inhalte und Erfolge informiert.
Das übergeordnete Ziel ist eine befriedigende und angemessene Kommunikationsfähigkeit zu erreichen bzw. wiederzuerlangen. Die in jedem Fall individuellen Ziele werden zusammen mit dem Patienten besprochen und erarbeitet. Für jeden Patienten wird ein individueller Therapieplan erstellt, im Verlauf der therapeutischen Arbeit werden die Ziele kontinuierlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
Unser gemeinsames Ziel ist es, die stimmlichen, sprecherischen und sprachlichen Fähigkeiten unserer Patienten zu stärken. Sie erhalten bei uns individuell zugeschnittene Übungen während der Therapie sowie praktische Hilfestellungen für den Alltag.
Die Logopädie gehört zu den Heilmitteln im Gesundheitswesen. Unsere Praxis ist durch die Kassenzulassung Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkassen, die unsere Leistungen bezahlen. Ab 18 Jahren berechnet Ihnen Ihre Krankenkasse den gesetzlichen Eigenanteil von 10% der Behandlunskosten und 10€ pro Verordnung, es sei denn, Sie haben einen Befreiungsausweis.
Private Kassen erstatten die Kosten in der Regel voll oder anteilig, je nachdem welchen Versicherungsvertrag Sie abgeschlossen haben. Dies steht in Ihrem Versicherungsvertrag, bei Fragen helfen wie Ihnen jedoch auch hier gerne weiter.
Selbstzahlerleistungen werden vom Patienten bezahlt.
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Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Kontaktieren Sie uns unter 0 63 92 - 40 90 90 6.